ANHANG VIII VO (EG) 2000/1622
Milchsäurebakterien(Artikel 11 dieser Verordnung)
VORSCHRIFTEN
Die Milchsäurebakterien, deren Verwendung in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe q) sowie Nummer 3 Buchstabe z) der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 vorgesehen ist, müssen den Gattungen Leuconostoc, Lactobacillus und/oder Pediococcus angehören. Sie müssen die Apfelsäure im Most bzw. im Wein in Milchsäure umwandeln, dürfen jedoch nicht geschmackverfälschend wirken. Sie müssen aus Trauben, Mosten, Weinen oder aus Traubenverarbeitungserzeugnissen isoliert worden sein. Auf dem Etikett sind Gattungs- und Artbezeichnung, Stammreferenz sowie Herkunft des Stammes und die für die Selektion zuständige Person anzugeben. Genmanipulationen von Milchsäurebakterien bedürfen einer vorherigen Genehmigung.FORM
Sie werden entweder flüssig oder gefroren oder als Pulver, gewonnen durch Lyophilisation in Reinkultur oder assoziierter Kultur, verwendet.IMMOBILISIERTE BAKTERIEN
Der Träger einer Zubereitung immobilisierter Milchsäurebakterien muß inert und zur Verwendung für die Weinbereitung zugelassen sein.KONTROLLEN
Chemische Kontrolle:
Für die zu ermittelnden Stoffe gelten die gleichen Anforderungen wie für die anderen önologischen Zubereitungen, vor allem Schwermetalle.Mikrobiologische Kontrolle:
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Der Gehalt an lebensfähigen Milchsäurebakterien muß 108/g bzw. 107/ml oder mehr betragen;
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der Gehalt an Milchsäurebakterien einer anderen als der angegebenen Art(en) muß weniger als 0,01% der lebensfähigen Milchsäurebakterien insgesamt betragen;
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der Gehalt an aeroben Bakterien muß weniger als 103/g Pulver oder ml betragen;
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der Gesamtgehalt an Hefen muß weniger als 103/g Pulver oder ml betragen;
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der Schimmelanteil muß weniger als 103/g Pulver oder ml betragen.
ZUSATZSTOFFE
Die für die Herstellung der Milchsäurebakterienkultur bzw. ihre Reaktivierung in Frage kommenden Zusatzstoffe müssen für die Verwendung in Nahrungsmitteln zugelassen und auf dem Etikett angegeben sein.HERSTELLUNGSDATUM
Der Herstellungstermin (Ausgang Herstellungsbetrieb) ist auf dem Etikett anzugeben.VERWENDUNG
Die Gebrauchsanweisung bzw. das Reaktivierungsverfahren ist vom Hersteller anzugeben.HALTBARKEIT
Die Lagerbedingungen sind deutlich auf dem Etikett anzugeben.ANALYSEMETHODEN
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Milchsäurebakterien: Medium A (1), B (2), C (3) nach dem vom Hersteller angegebenen Verfahren,
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Aerobe Bakterien: Bacto-Agar-Medium,
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Hefen: Malt-Wickerham-Medium,
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Schimmel: Malt-Wickerham-Medium oder Czapeck-Medium.
Hefeextrakt | 5 g |
Fleischextrakt | 10 g |
Trypton | 15 g |
Natriumacetat | 5 g |
NH4-Citrat | 2 g |
Tween 80 | 1 g |
MnSO4 | 0,050 g |
MgSO4 | 0,200 g |
Glucose | 20 g |
Wasser, q.s.p. | 1000 ml |
pH | 5,4 |
Tomatensaft | 250 Ml |
Hefeextrakt Difco | 5 g |
Pepton | 5 g |
L-Apfelsäure | 3 g |
Tween 80 | 1 Tropfen |
MnSO4 | 0,050 g |
MgSO4 | 0,200 g |
Wasser, q.s.p. | 1000 ml |
pH | 4,8 |
Glucose | 5 g |
Trypton Difco | 2 g |
Pepton Difco | 5 g |
Leberextrakt | 1 g |
Tween 80 | 0,05 g |
4,2 Mal verdünnter Tomatensaft, filtriert auf Whatman Nr. I | 1000 ml |
pH | 5,5 |
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