ANHANG VIIIa VO (EG) 2000/1622
Vorschriften für Lysozym(Artikel 11a dieser Verordnung)
ANWENDUNGSBEREICH
Lysozym kann Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost und Wein mit folgendem Ziel zugesetzt werden: Kontrolle des Wachstums und der Aktivität der für die Apfelmilchsäuregärung bei diesen Erzeugnissen verantwortlichen Bakterien.VORSCHRIFTEN
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Die Verwendungshöchstdosis wird in Anhang IV dieser Verordnung festgesetzt.
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Bei dem verwendeten Erzeugnis müssen die Reinheitskriterien der Richtlinie 96/77/EG der Kommission eingehalten werden.
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