Artikel 1 VO (EG) 2000/1623
Gegenstand dieser Verordnung
Die Gemeinschaftsregelung für die Marktmechanismen im Weinsektor besteht aus Titel III der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 und aus der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung betrifft die Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999, insbesondere bezüglich der Beihilfen für die Verwendung von Trauben, Traubenmost und konzentriertem Traubenmost (Titel I), der Beihilfen für die private Lagerhaltung (Titel II) und der Beihilfen für die Destillation (Titel III).
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