Artikel 80 VO (EG) 2000/1623
Eröffnung der Ausschreibung
Die Kommission eröffnet gemäß Artikel 75 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 eine Ausschreibung für den Absatz von Alkohol aus den Destillationen gemäß Artikel 27, 28 und 30 besagter Verordnung zu neuen industriellen Verwendungen. Für den Zuschlag im Rahmen dieser Ausschreibung stehen jährlich höchstens 400000 Hektoliter Alkohol von 100 % vol zur Verfügung.
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