Artikel 81 VO (EG) 2000/1623
Bekanntmachung der Ausschreibung
Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekanntgegeben.
Diese Bekanntmachung betrifft:
- a)
- die besonderen Bedingungen der Ausschreibung sowie Name und Anschrift der betreffenden Interventionsstellen,
- b)
- die in hl Alkohol von 100 % vol ausgedrückte Alkoholmenge, die Gegenstand der Ausschreibung ist,
- c)
- je Mitgliedstaat ein Behältnis oder mehrere eine Partie bildende Behältnisse,
- d)
- den Mindestpreis, zu dem Angebote eingereicht werden können, gegebenenfalls differenziert nach Endverwendungen,
- e)
- die Teilnahmesicherheit gemäß Artikel 87 Absatz 5 und die Sicherheit für die ordnungsgemäße Durchführung gemäß Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe b) dieser Verordnung.
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