Artikel 81 VO (EG) 2000/1623

Bekanntmachung der Ausschreibung

Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekanntgegeben.

Diese Bekanntmachung betrifft:

a)
die besonderen Bedingungen der Ausschreibung sowie Name und Anschrift der betreffenden Interventionsstellen,
b)
die in hl Alkohol von 100 % vol ausgedrückte Alkoholmenge, die Gegenstand der Ausschreibung ist,
c)
je Mitgliedstaat ein Behältnis oder mehrere eine Partie bildende Behältnisse,
d)
den Mindestpreis, zu dem Angebote eingereicht werden können, gegebenenfalls differenziert nach Endverwendungen,
e)
die Teilnahmesicherheit gemäß Artikel 87 Absatz 5 und die Sicherheit für die ordnungsgemäße Durchführung gemäß Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe b) dieser Verordnung.

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