Artikel 94ca VO (EG) 2000/1623

Mitteilung an die Kommission

Die Interventionsstelle teilt der Kommission innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Entscheidung gemäß Artikel 94b Absatz 3 für jedes eingereichte Angebot Namen und Anschrift der einzelnen Bieter mit.

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