Artikel 2 VO (EG) 2000/1655

Thematische Bereiche und allgemeine Kriterien

LIFE umfaßt drei thematische Bereiche: LIFE-Natur, LIFE-Umwelt und LIFE-Drittländer.

Die im Rahmen von LIFE finanzierten Vorhaben müssen den folgenden allgemeinen Kriterien genügen:

a)
Sie müssen von gemeinschaftlichem Interesse sein, d. h. einen signifikanten Beitrag zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels gemäß Artikel 1 leisten.
b)
Sie müssen von technisch und finanziell zuverlässigen Partnern durchgeführt werden.
c)
Ihre Durchführbarkeit hinsichtlich der vorgeschlagenen technischen Lösungen, der Zeitplanung, der Mittelausstattung und der Wirtschaftlichkeit muß gesichert sein.

Vorhaben, denen ein multinationales Konzept zugrunde liegt, können vorrangig behandelt werden, wenn hiervon eine effizientere Verwirklichung der Ziele unter Berücksichtigung der Durchführbarkeit und der Kosten zu erwarten ist.

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