Artikel 1 VO (EG) 2000/1726
Ziele
Die Gemeinschaft arbeitet finanziell und technisch mit Südafrika zusammen, um die Politiken und Reformen der südafrikanischen Behörden im Rahmen eines politischen Dialogs und partnerschaftlicher Beziehungen zu unterstützen.
Das gemeinschaftliche Kooperationsprogramm mit der Bezeichnung „Europäisches Programm für den Wiederaufbau und die Entwicklung Südafrikas” (EPRD) soll durch Programme und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums im Interesse der Armen einen Beitrag zur harmonischen und dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Südafrikas und zur fortgesetzten Integration dieses Landes in die Weltwirtschaft leisten sowie die Grundlagen für eine demokratische Gesellschaft und einen Rechtsstaat festigen, in dem die Menschenrechte und die Grundfreiheiten uneingeschränkt geachtet werden.
Dies erfolgt durch die Unterstützung der internationalen Ziele und Politiken für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von VN-Übereinkommen und -Resolutionen; damit wird auch ein Beitrag zur Erreichung des Ziels geleistet, den Teil der in extremer Armut lebenden Menschen bis 2015 um mindestens die Hälfte zu verringern.
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