Artikel 10 VO (EG) 2000/1825

Aufzeichnungen

Die zuständige Behörde führt Aufzeichnungen über die genehmigten Spezifikationen und insbesondere über die für die Rindfleischetikettierung verantwortlichen Marktteilnehmer und Organisationen und die zuständigen unabhängigen Kontrollstellen.

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