Artikel 14 VO (EG) 2000/1917
(1) „Lieferbedingungen” sind die Bestimmungen des Kaufvertrages, in denen die Pflichten des Verkäufers oder des Käufers gemäß den Incoterms der Internationalen Handelskammer geregelt sind.
(2) Die Lieferbedingungen werden auf dem Datenträger durch die Codes und gegebenenfalls die weiteren Angaben gemäß Anhang III kenntlich gemacht.
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