Artikel 11 VO (EG) 2000/2667
Die für das Funktionieren der Agentur erforderlichen Übersetzungsdienste werden grundsätzlich vom Übersetzungszentrum der Institutionen der Europäischen Union bereitgestellt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.