Artikel 3 VO (EG) 2000/2667

Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit. In allen Mitgliedstaaten besitzt sie die dort juristischen Personen nach nationalem Recht zuerkannte Rechts- und Geschäftsfähigkeit in vollem Umfang. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern sowie vor Gericht auftreten. Die Agentur ist eine gemeinnützige Organisation.

Die Agentur kann Einsatzzentralen einrichten, die mit weitgehender Verwaltungsautonomie ausgestattet sind.

Die Infrastruktur der Agentur wird am Sitz der Agentur in Thessaloniki eingerichtet.

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