Artikel 1 VO (EG) 2000/555

(1) Die Heranführungsstrategie der Europäischen Union für Zypern und Malta beruht insbesondere auf folgenden Elementen:

Gründung einer Beitrittspartnerschaft mit Zypern und Malta;

Unterstützung der im Rahmen der Beitrittspartnerschaften mit Zypern und Malta festgelegten vorrangigen Maßnahmen für die Vorbereitung des Beitritts auf der Grundlage einer Analyse der wirtschaftlichen Lage in diesen Staaten unter Berücksichtigung der politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie der einem Mitgliedstaat der Europäischen Union obliegenden Verpflichtungen gemäß der Definition des Europäischen Rates;

Teilnahme an bestimmten Gemeinschaftsprogrammen und Mitwirkung in bestimmten Einrichtungen der Gemeinschaft.

(2) Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die Zypern und Malta unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen.

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