Artikel 3 VO (EG) 2000/555

Begünstigte der Kooperationsprojekte und -maßnahmen sind nicht nur der zyprische und maltesische Staat und die Regionen, sondern auch Gebietskörperschaften, regionale Organisationen, öffentliche Einrichtungen, lokale oder traditionelle Gemeinschaften, Organisationen zur Unterstützung der Unternehmen, Genossenschaften und die Bürgergesellschaft, insbesondere die Sozialpartner, Vereinigungen, Stiftungen, Organisationen ohne Erwerbszweck und Nichtregierungsorganisationen.

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