Artikel 3 VO (EG) 2000/555
Begünstigte der Kooperationsprojekte und -maßnahmen sind nicht nur der zyprische und maltesische Staat und die Regionen, sondern auch Gebietskörperschaften, regionale Organisationen, öffentliche Einrichtungen, lokale oder traditionelle Gemeinschaften, Organisationen zur Unterstützung der Unternehmen, Genossenschaften und die Bürgergesellschaft, insbesondere die Sozialpartner, Vereinigungen, Stiftungen, Organisationen ohne Erwerbszweck und Nichtregierungsorganisationen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.