Artikel 4 VO (EG) 2000/555
Die Kooperationsprojekte und -maßnahmen werden in Form von nichtrückzahlbaren Hilfen abgewickelt; hierfür kommen beispielsweise folgende Bereiche in Betracht:
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technische Hilfe, Ausbildung oder andere Dienstleistungen, Liefer- und Bauaufträge sowie Rechnungsprüfungen und Evaluierungs- und Kontrollmissionen im Rahmen der Ziele des Artikels 1;
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im Falle Zyperns: jegliche Maßnahme zur Aussöhnung der beiden Volksgruppen.
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