Artikel 9 VO (EG) 2000/555

Einmal jährlich findet in einer Sitzung des in Artikel 8 genannten Ausschusses ein Meinungsaustausch anhand eines Berichtes des Vertreters der Kommission über die allgemeinen Leitlinien für die im darauffolgenden Jahr durchzuführenden Maßnahmen statt.

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