Artikel 10 VO (EG) 2000/562

Einreichung und Übermittlung der Angebote

Während der Dauer der Ausschreibung läuft die Angebotsfrist jeden zweiten und vierten Dienstag des Monats um 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit) ab, ausgenommen der zweite Dienstag des Monats August und der vierte Dienstag des Monats Dezember, an denen keine Angebote eingereicht werden. Fällt der Dienstag auf einen Feiertag, so verkürzt sich die Angebotsfrist um 24 Stunden. Die Interventionsstellen übermitteln der Kommission die Angebote innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Angebotsfrist.

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