Artikel 14 VO (EG) 2001/1262
Der Interventionspreis für 100 kg Weißzucker wird berichtigt um
- a)
- einen Abschlag von 0,73 EUR für Zucker der Kategorie 3,
- b)
- einen Abschlag von 1,31 EUR für Zucker der Kategorie 4.
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