Artikel 21 VO (EG) 2001/1453
(1) Den Korbweidenanbauern wird jährlich eine pauschale Hektarbeihilfe gewährt.
(2) Die Beihilfe beträgt 575 EUR je Hektar bebauter und abgeernteter Fläche bis zu einer Höchstfläche von 200 Hektar.
(3) Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel werden nach dem in Artikel 35 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen.
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