Artikel 11 VO (EG) 2001/1725
Um die Koordinierung und Programmierung mehrjähriger Antiminenaktionen zu erleichtern, wird in einer gemeinsamen Sitzung der in Artikel 6 genannten Ausschüsse regelmäßig ein Antipersonenlandminen (APL)-Strategiepapier mit den horizontalen Leitlinien und Prioritäten für die Antiminenaktion der Gemeinschaft und den Bezugsdaten für ihre Umsetzung vorgelegt, das nach den Verfahren des Artikels 6 Absatz 2 zu prüfen ist. Das APL-Strategiepapier umfasst unter anderem ein mehrjähriges Richtprogramm und Verweise auf bestehende nationale und regionale Antiminenprogramme sowie auf Beiträge anderer Geber einschließlich der Mitgliedstaaten und auf Antiminenaktionen der Gemeinschaft, die aus anderen Haushaltslinien der Gemeinschaft finanziert werden. Das APL-Strategiepapier wird auch dem Europäischen Parlament zur Unterrichtung übermittelt.
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