ANHANG II VO (EG) 2001/214

VERPACKUNG

1.
Das Magermilchpulver ist in neue, saubere, trockene und unversehrte Papiersäcke mit einem Nettogewicht von 25 kg zu verpacken.
2.
Die Säcke bestehen mindestens aus drei Papierschichten mit einer Stärke von durchschnittlich mindestens 420 J/m2 TEA average.

Die zweite Papierschicht ist mit einer Polyethylenschicht mit einer Stärke von mindestens 15 g/m2 überzogen.

Im Inneren der Papierschichten befindet sich ein mindestens 0,08 mm dicker Polyäthylensack, der unten verschweißt ist.

3.
Die Säcke entsprechen der Norm EN 770.
4.
Beim Füllen ist auf gutes Einsacken zu achten. Das Einbringen von losem Pulver zwischen die einzelnen Papierschichten ist unbedingt zu verhindern.

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