Artikel 12 VO (EG) 2001/438
Bei den Kontrollen ist zu ermitteln, ob festgestellte Probleme systematisch auftreten, was bedeuten würde, dass andere, auf Rechnung desselben Endbegünstigten durchgeführte oder von derselben zwischengeschalteten Stelle verwaltetete Operationen ebenfalls gefährdet wären. Ferner sind die Ursachen derartiger Situationen, die gegebenenfalls erforderlichen weiteren Untersuchungen sowie die entsprechenden Abhilfe- und Präventivmaßnahmen zu ermitteln.
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