Artikel 4a VO (EG) 2001/466
In Bezug auf Dioxine in Erzeugnissen gemäß Anhang I Abschnitt 5 ist es verboten,
- a)
- Erzeugnisse, bei denen die Höchstgehalte eingehalten werden, mit solchen zu mischen, bei denen die Höchstgehalte überschritten werden,
- b)
- Erzeugnisse, bei denen die Höchstgehalte nicht eingehalten werden, als Zutaten bei der Herstellung anderer Lebensmittel zu verwenden.
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