Artikel 6 VO (EG) 2001/466

Die Verordnung (EG) Nr. 194/97 wird am 5. April 2002 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung sind als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung zu verstehen und gemäß der Konkordanztabelle in Anhang II zu lesen.

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