Artikel 6 VO (EG) 2001/883
Gegenstand
Mit diesem Kapitel werden in Anwendung des im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommens über die Landwirtschaft, im folgenden „Übereinkommen” genannt, die ergänzenden Durchführungsvorschriften zur Erteilung der Ausfuhrlizenzen mit Vorausfestsetzung der Erstattung festgelegt.
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