Artikel 2 VO (EG) 2002/1221
Inhalt der vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen
Der Inhalt der vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen wird im Anhang anhand einer Liste von Positionen des ESVG 1995 festgelegt, die die Ausgaben und Einnahmen des Staates bilden.
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