Artikel 1 VO (EG) 2002/1407
Gegenstand
In dieser Verordnung werden die Vorschriften für die Gewährung staatlicher Beihilfen festgelegt, mit denen zur Umstrukturierung des Steinkohlenbergbaus beigetragen werden soll. Die Vorschriften tragen Folgendem Rechnung:
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den mit der Umstrukturierung des Steinkohlenbergbaus verbundenen sozialen und regionalen Aspekten;
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der — als Vorbeugungsmaßnahme — notwendigen Beibehaltung eines Mindestumfangs an heimischer Steinkohleproduktion, damit der Zugang zu den Vorkommen gewährleistet ist.
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