Artikel 11 VO (EG) 2002/1407

Berichte der Kommission

(1) Spätestens am 31. Dezember 2006 unterbreitet die Kommission dem Rat, dem Europäischen Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht, der insbesondere die Erfahrungen und Probleme bei der Anwendung dieser Verordnung seit ihrem Inkrafttreten behandelt. Sie bewertet hinsichtlich der von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen die Ergebnisse der Umstrukturierung des Steinkohlenbergbaus und die Auswirkungen auf den Binnenmarkt.

(2) Sie legt eine Übersicht über die Anteile der verschiedenen heimischen Primärenergieträger in den einzelnen Mitgliedstaaten, einschließlich der verschiedenen verfügbaren Arten fossiler Brennstoffe, vor. Sie bewertet unter Berücksichtigung der Entwicklung erneuerbarer Energieträger, inwieweit die heimische Steinkohle im Rahmen der Strategie einer nachhaltigen Entwicklung wirksam zur langfristigen Energiesicherheit in der Europäischen Union beiträgt, und wägt ab, in welchem Maße die Kohle hierfür erforderlich ist.

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