Artikel 1 VO (EG) 2002/153

Gegenstand

Der Rat legt in dieser Verordnung Verfahren fest für den Erlass detaillierter Durchführungsbestimmungen zu einigen Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (im Folgenden „Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen” genannt) und des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (im Folgenden „Interimsabkommen” genannt).

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