Artikel 7 VO (EG) 2002/153

Technische Anpassungen

Änderungen und technische Anpassungen der nach dieser Verordnung erlassenen detaillierten Durchführungsbestimmungen, die wegen einer Änderung der Codes der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC-Unterpositionen notwendig werden oder die sich aus dem Abschluss neuer Abkommen, Protokolle, Briefwechsel oder sonstiger Übereinkünfte zwischen der Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ergeben, werden nach dem in Artikel 7fa Absatz 4 vorgesehenen Prüfverfahren erlassen.

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