Artikel 2 VO (EG) 2002/1873

Abweichend von Artikel 1 wird ab dem Wirtschaftsjahr 2002/2003 der in jenem Artikel festgesetzte Prozentsatz von 3 % — gegebenenfalls nach Anwendung von Artikel 3 — jedoch um die in Artikel 5 Absatz 9 und in Artikel 20d Absatz 1 der Verordnung Nr. 136/66/EWG genannten Prozentpunkte gekürzt.

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