Artikel 12 VO (EG) 2002/2304
Durchführungsverfahren
Unbeschadet der in Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 2 genannten Verfahren für die Ausführung der Haushaltszuschüsse werden die nach dieser Verordnung finanzierten Programme und Projekte nach den Artikeln 13, 14 und 15 durchgeführt.
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