Artikel 25 VO (EG) 2002/2304

Evaluierung

(1) Die Evaluierung des EPD betrifft die Verwendung der Mittel, die Wirksamkeit und Effizienz der Hilfe und ihre Auswirkungen; in ihrem Rahmen werden unter Nutzung bereits vorliegender Evaluierungsergebnisse Schlussfolgerungen gezogen und Empfehlungen ausgesprochen.

Sie umfasst die Faktoren, die zu Erfolg oder Misserfolg der Durchführung sowie zu dem Erreichten und den Ergebnissen, einschließlich ihrer Nachhaltigkeit, beigetragen haben.

(2) Die Evaluierung des EPD wird unter der Verantwortung der Kommission in Koordinierung mit dem Monitoringausschuss vorgenommen.

(3) Das Evaluierungsprogramm ist im EPD festzulegen.

Zweck der Evaluierung ist es insbesondere,

a)
eine regelmäßige und unabhängige Bewertung der Maßnahmen und der Tätigkeit des Fonds vorzunehmen, bei der die vorgesehenen Ergebnisse und Ziele dem tatsächlich Erreichten gegenübergestellt werden, und es dadurch
b)
den ÜLG, den Mitgliedstaaten und der Kommission zu ermöglichen, sich die gesammelte Erfahrung bei der Konzeption und Durchführung der künftigen Politik und der künftigen Maßnahmen zunutze zu machen.

(4) Die Ergebnisse der Evaluierung werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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