Artikel 26 VO (EG) 2002/2304

Evaluierungsverfahren

Unbeschadet der von dem ÜLG oder der Kommission vorgenommenen Evaluierungen können das ÜLG und die Kommission gemeinsam in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Mitgliedstaat Programme, Projekte oder sonstige Maßnahmen zur Umsetzung des EPD evaluieren.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.