Artikel 26 VO (EG) 2002/2304
Evaluierungsverfahren
Unbeschadet der von dem ÜLG oder der Kommission vorgenommenen Evaluierungen können das ÜLG und die Kommission gemeinsam in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Mitgliedstaat Programme, Projekte oder sonstige Maßnahmen zur Umsetzung des EPD evaluieren.
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