Artikel 3 VO (EG) 2002/2304
Territoriale Programmierung
Die im Rahmen des Übersee-Assoziationsbeschlusses durch nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem 10. EEF finanzierten Maßnahmen werden so bald wie möglich nach Inkrafttreten des Internen Abkommens zur Errichtung des 10. EEF programmiert; zu diesem Zweck wird ein EPD nach dem Muster im Anhang angenommen.
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