Artikel 11 VO (EG) 2002/2320
Veröffentlichung von Informationen
Vorbehaltlich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 veröffentlicht die Kommission jährlich einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung und die Lage in der Gemeinschaft im Bereich der Luftsicherheit, wobei sie Schlussfolgerungen aus den Inspektionsberichten zieht.
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