Anhang I zu Anhang I VO (EG) 2002/2368
Zertifikate
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A.
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Mindestanforderungen an Zertifikate:
Ein Zertifikat hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: - —
Jedes Zertifikat trägt die Bezeichnung „Kimberley-Prozess-Zertifikat” , und folgenden Satz: „Die Rohdiamanten dieser Sendung wurden gemäß den Bestimmungen des internationalen Kimberley-Prozess-Zertifikationssystems für Rohdiamanten behandelt”
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Ursprungsland für Sendungen mit Partien nicht gemischten (d.h. gleichen) Ursprungs
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Zertifikate können in jeder Sprache ausgestellt werden, solange eine englische Übersetzung enthalten ist
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Einheitliche Nummerierung mit dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1
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Sicherung gegen Eingriffe und Fälschung
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Ausstellungsdatum
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Verfallsdatum
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Ausstellende Behörde
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Identifizierung des Ausführers und des Einführers
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Karat-Gewicht/Masse
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Wert in USD
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Anzahl der Partien in einer Sendung
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Einschlägige Bezeichnung und Kodierung der Waren nach dem Harmonisierten System
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Bescheinigung der Gültigkeit des Zertifikats durch die Ausfuhrbehörde
- B.
- Optionale Bestandteile von Zertifikaten
Zertifikate können folgende optionale Merkmale enthalten: - —
Merkmale eines Zertifikats (etwa hinsichtlich der Form, zusätzlicher Daten oder Sicherheitselemente)
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Qualitätsmerkmale der Rohdiamanten in der Sendung
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Ein empfohlener Abschnitt über die Einfuhrempfehlung sollte folgende Elemente enthalten:
Bestimmungsland
Identifikation des Einführers
Karat-Gewicht und Wert in USD
Einschlägige Bezeichnung und Kodierung der Waren nach dem Harmonisierten System
Datum des Eingangs bei der Einfuhrbehörde
Bescheinigung der Echtheit durch die Einfuhrbehörde
- C.
- Optionale Verfahren
Rohdiamanten können in durchsichtigen Sicherheitstaschen transportiert werden. Die einheitliche Zertifikatnummer kann auch auf dem Behältnis erscheinen.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.