Anhang I zu Anhang I VO (EG) 2002/2368

Zertifikate

A.
Mindestanforderungen an Zertifikate:

Ein Zertifikat hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

Jedes Zertifikat trägt die Bezeichnung „Kimberley-Prozess-Zertifikat” , und folgenden Satz: „Die Rohdiamanten dieser Sendung wurden gemäß den Bestimmungen des internationalen Kimberley-Prozess-Zertifikationssystems für Rohdiamanten behandelt”

Ursprungsland für Sendungen mit Partien nicht gemischten (d.h. gleichen) Ursprungs

Zertifikate können in jeder Sprache ausgestellt werden, solange eine englische Übersetzung enthalten ist

Einheitliche Nummerierung mit dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1

Sicherung gegen Eingriffe und Fälschung

Ausstellungsdatum

Verfallsdatum

Ausstellende Behörde

Identifizierung des Ausführers und des Einführers

Karat-Gewicht/Masse

Wert in USD

Anzahl der Partien in einer Sendung

Einschlägige Bezeichnung und Kodierung der Waren nach dem Harmonisierten System

Bescheinigung der Gültigkeit des Zertifikats durch die Ausfuhrbehörde

B.
Optionale Bestandteile von Zertifikaten

Zertifikate können folgende optionale Merkmale enthalten:

Merkmale eines Zertifikats (etwa hinsichtlich der Form, zusätzlicher Daten oder Sicherheitselemente)

Qualitätsmerkmale der Rohdiamanten in der Sendung

Ein empfohlener Abschnitt über die Einfuhrempfehlung sollte folgende Elemente enthalten:

    Bestimmungsland

    Identifikation des Einführers

    Karat-Gewicht und Wert in USD

    Einschlägige Bezeichnung und Kodierung der Waren nach dem Harmonisierten System

    Datum des Eingangs bei der Einfuhrbehörde

    Bescheinigung der Echtheit durch die Einfuhrbehörde

C.
Optionale Verfahren

Rohdiamanten können in durchsichtigen Sicherheitstaschen transportiert werden. Die einheitliche Zertifikatnummer kann auch auf dem Behältnis erscheinen.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.