Artikel 2 VO (EG) 2002/2370

Förderungswürdigkeit

Für Fischereifahrzeuge, die von einem vom Rat beschlossenen Wiederauffüllungsplan betroffen sind, können unter folgenden Bedingungen zusätzliche Abwrackprämien nach Artikel 3 gewährt werden:

a)
das Fischereifahrzeug kommt auch für Abwrackprämien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 in Frage,

und

b)
das Fischereifahrzeug musste seinen Fischereiaufwand aufgrund eines Wiederauffüllungsplans um mindestens 25 % senken.

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