Artikel 2 VO (EG) 2002/2370
Förderungswürdigkeit
Für Fischereifahrzeuge, die von einem vom Rat beschlossenen Wiederauffüllungsplan betroffen sind, können unter folgenden Bedingungen zusätzliche Abwrackprämien nach Artikel 3 gewährt werden:
- a)
-
das Fischereifahrzeug kommt auch für Abwrackprämien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 in Frage,
und
- b)
- das Fischereifahrzeug musste seinen Fischereiaufwand aufgrund eines Wiederauffüllungsplans um mindestens 25 % senken.
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