Artikel 32 VO (EG) 2002/2371

Verfahren zur Einsetzung der regionalen Beratungsgremien

Der Rat entscheidet über die Einsetzung eines regionalen Beratungsgremiums. Ein regionales Beratungsgremium deckt Seegebiete ab, die unter die Gerichtsbarkeit von mindestens zwei Mitgliedstaaten fallen. Ein regionales Beratungsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.