Artikel 4 VO (EG) 2002/2371

Maßnahmen

(1) Zur Verwirklichung der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Ziele erlässt der Rat Gemeinschaftsmaßnahmen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Gewässern und Ressourcen und die nachhaltige Ausübung des Fischfangs regeln.

(2) Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Gutachten und insbesondere der Berichte des mit Artikel 33 Absatz 1 eingesetzten Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Ausschusses wie auch etwaiger Stellungnahmen der regionalen Beratungsgremien gemäß Artikel 31 ausgearbeitet. Sie können insbesondere für die einzelnen Bestände oder Bestandsgruppen die nachstehenden Maßnahmen zur Begrenzung der fischereilichen Sterblichkeit und der Auswirkungen des Fischfangs auf die Umwelt einschließen:

a)
Verabschiedung von Wiederauffüllungsplänen gemäß Artikel 5;
b)
Verabschiedung von Bewirtschaftungsplänen gemäß Artikel 6;
c)
Zielvorgaben für die nachhaltige Nutzung der Bestände;
d)
Beschränkung der Fangmengen;
e)
Festsetzung der Anzahl und der Art der zum Fischfang zugelassenen Fischereifahrzeuge;
f)
Beschränkung des Fischereiaufwands;
g)
Verabschiedung technischer Maßnahmen einschließlich

i)
Vorschriften über die Konstruktion von Fanggeräten, Anzahl und Größe der Fanggeräte an Bord, die Methoden für den Einsatz der Fanggeräte und die Zusammensetzung der Fänge, die beim Fischfang mit solchen Geräten an Bord behalten werden dürfen;
ii)
Gebiete und/oder Zeiten, in denen Fangtätigkeiten verboten oder eingeschränkt werden, auch zum Schutz von Laich- und Aufwuchsgebieten;
iii)
Mindestgrößen der Exemplare, die an Bord behalten und/oder angelandet werden dürfen;
iv)
besondere Maßnahmen zur Einschränkung der Auswirkungen der Fischerei auf die marinen Ökosysteme und Nichtzielarten.

h)
Festlegung von Anreizen, auch ökonomischer Art, um einen selektiveren Fischfang oder eine Fischerei mit geringer Auswirkung zu fördern;
i)
Durchführung von Pilotprojekten zu alternativen Arten von Bestandsbewirtschaftungstechniken.

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