Artikel 36 VO (EG) 2002/445

In keinem Fall können für ein- und dieselbe Verpflichtung zugleich Zahlungen im Rahmen der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen und aufgrund einer anderen gemeinschaftlichen Beihilferegelung geleistet werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.