Artikel 1 VO (EG) 2003/1177
Ziel
Ziel dieser Verordnung ist es, einen gemeinsamen Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen zu schaffen (nachstehend „EU-SILC” genannt), der vergleichbare und aktuelle Querschnitt- und Längsschnittdaten über Einkommen sowie den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler und europäischer Ebene bietet.
Die Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Mitgliedstaaten ist ein grundlegendes Ziel und wird im Rahmen von EU-SILC von Anfang an im Wege der Durchführung methodologischer Untersuchungen angestrebt, bei denen die Mitgliedstaaten und Eurostat eng zusammenarbeiten.
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