Artikel 10 VO (EG) 2003/1177
Datenübermittlung
(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) vollständig überprüfte, aufbereitete und gewichtete Querschnitt- und Längsschnittdaten in Form von Mikrodatensätzen, mit imputierten Einkommensdaten.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten in elektronischer Form in einem geeigneten technischen Format, das nach dem in Artikel 14 Absatz 2 genannten Verfahren festzulegen ist.
(2) Für die Querschnittkomponente übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Mikrodatensätze für das Erhebungsjahr N, und zwar vorzugsweise innerhalb von elf Monaten nach Beendigung der Datenerhebung. Für Mitgliedstaaten, die ihre Daten zum Ende des Jahres N oder anhand kontinuierlicher Erhebungen bzw. anhand von Registern ermitteln, gilt als letzter Termin für die Übermittlung der Mikrodaten an Eurostat der 30. November (N+1), für die übrigen Mitgliedstaaten der 1. Oktober (N+1).
Die Mitgliedstaaten übermitteln zusammen mit den Mikrodatensätzen die Indikatoren zum sozialen Zusammenhalt auf der Grundlage der Querschnittstichprobe zum Jahr N, die in den jährlichen Frühjahrsbericht des Jahres (N+2) an den Europäischen Rat aufgenommen werden.
Die Zeitpunkte für die Übermittlung der Daten gelten auch für die Übermittlung der vergleichbaren Daten für die gemeinsamen Querschnittindikatoren der Europäischen Union derjenigen Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 mit der jährlichen Datenerhebung nach 2004 beginnen.
(3) Für die Längsschnittkomponente übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Mikrodatensätze bis zum Jahr N vorzugsweise innerhalb von 15 Monaten nach Abschluss der Feldarbeit. Vom zweiten Jahr ab dem Beginn von EU-SILC an ist der verbindliche Schlusstermin für die Übermittlung von Mikrodaten an Eurostat Ende März jeden Jahres (N+2).
Die erste Datenübermittlung mit verknüpften Längsschnittdaten erfolgt
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für die Erhebungsjahre 2004 und 2005 bei Mitgliedstaaten, die mit der jährlichen Datenerhebung 2004 beginnen, bis Ende März 2007 und
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für die Erhebungsjahre 2005 und 2006 bei Mitgliedstaaten, die mit der jährlichen Datenerhebung 2005 beginnen, bis Ende März 2008.
Die nächste Übermittlung betrifft die ersten drei Erhebungsjahre 2004-2006 (2005-2007) und erfolgt bis Ende März 2008 bzw. 2009.
Danach werden jedes Jahr Längsschnittdaten für die vorhergehenden vier Erhebungsjahre (gegebenenfalls als überarbeitete Daten aus früheren Übermittlungen) vorgelegt.
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