Artikel 11 VO (EG) 2003/1177
Veröffentlichung
Für die Querschnittkomponente veröffentlicht die Kommission (Eurostat) auf der Grundlage der im Jahr N erfassten Daten bis Ende Juni N+2 einen jährlichen Querschnittsbericht auf Gemeinschaftsebene.
Bei denjenigen Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 mit der jährlichen Datenerhebung nach 2004 beginnen, schließt der Querschnittsbericht für 2004 die gemeinsamen Querschnittindikatoren der Europäischen Union ein.
Ab 2006 enthält der Querschnittsbericht auch die verfügbaren Ergebnisse der methodologischen Untersuchungen gemäß Artikel 16.
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