Artikel 7 VO (EG) 2003/1177

Erhebungseinheit

(1) Die Bezugsbevölkerung für EU-SILC besteht aus allen Privathaushalten und ihren Mitgliedern, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ansässig sind.

(2) Die wichtigsten zu erhebenden Angaben beziehen sich auf

a)
private Haushalte, einschließlich Daten über die Haushaltsgröße und -zusammensetzung sowie die Grundmerkmale seiner Mitglieder zum Erhebungszeitpunkt, und
b)
Personen ab 16 Jahren.

(3) Die Erhebungseinheit sowie der Erfassungsmodus für die Haushalts- und Personendaten sind in Anhang I festgelegt.

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