Artikel 25 VO (EG) 2003/1433

Vorschriften der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten können bezüglich der erstattungsfähigen Maßnahmen und Ausgaben ergänzende Vorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 und zu der vorliegenden Verordnung erlassen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.