Artikel 1 VO (EG) 2003/1466
Die Vermarktungsnorm für Artischocken des KN-Codes 07099080 ist im Anhang festgelegt.
Diese Norm gilt unter den Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 auf allen Vermarktungsstufen.
Die Erzeugnisse dürfen jedoch auf den dem Versand nachgelagerten Vermarktungsstufen abweichend von der Norm Folgendes aufweisen:
- a)
- einen leicht verringerten Frische- und Prallheitsgrad,
- b)
- geringfügige Veränderungen aufgrund biologischer Entwicklungsvorgänge und der Verderblichkeit der Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Klasse Extra.
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