Artikel 1 VO (EG) 2003/1480
(1) Auf die Einfuhren bestimmter elektronischer Mikroschaltungen, so genannter DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff), die nach Varianten der Metalloxydhalbleiter(MOS)-Technik einschließlich der CMOS-Technik hergestellt werden, aller Typen, Speicherdichten und Varianten und unabhängig von der Zugriffsgeschwindigkeit, der Konfiguration, dem Gehäuse oder Rahmen usw., mit Ursprung in der Republik Korea wird ein endgültiger Ausgleichszoll eingeführt.
Die in Unterabsatz 1 definierten DRAMs gibt es in folgenden Formen:
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DRAM-Scheiben (wafers), die dem KN-Code ex85422101 (TARIC-Code 8542210110) zugewiesen werden;
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DRAM-Chips, die dem KN-Code ex85422105 (TARIC-Code 8542210510) zugewiesen werden;
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einbaufertige DRAMs, die den KN-Codes 85422111, 85422113, 85422115 und 85422117 zugewiesen werden;
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DRAM-Multikombinationsformen (Speichermodule, Speicherplatten oder andere aggregierte Formen), die den KN-Codes ex84733010 (TARIC-Code 8473301010), ex84735010 (TARIC-Code 8473501010) und ex85489010 (TARIC-Code 8548901010) zugewiesen werden;
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Chips und/oder einbaufertige DRAMs in (nicht kundenspezifischen) DRAM-Multikombinationsformen, vorausgesetzt die (nicht kundenspezifische) DRAM-Multikombinationsform hat ihren Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea, die den KN-Codes ex84733010 (TARIC-Code 8473301010), ex84735010 (TARIC-Code 8473501010) und ex85489010 (TARIC-Code 8548901010) zugewiesen werden.
(2) Der endgültige Ausgleichszoll auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt, beträgt:
Koreanische Hersteller | Zollsatz (%) |
TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Samsung Electronics Co., Ltd ( „Samsung” ) 24th Fl., Samsung Main Bldg 250, 2-Ga, Taepyeong-Ro Jung-Gu, Seoul |
0 % | A437 |
Hynix Semiconductor Inc. 891, Daechidong Kangnamgu, Seoul |
32,9 % | A693 |
Alle übrigen Unternehmen | 32,9 % | A999 |
(3) Bei Anmeldung von DRAM-Multikombinationsformen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr bei den Zollbehörden des betreffenden Mitgliedstaates muss der Anmelder in Feld 44 des Einheitspapiers die Referenznummer angeben, die einer der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Warenbezeichnungen und Ursprungsangaben entspricht. Der endgültige Ausgleichszoll auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt, beträgt:
Nr. | Warenbezeichnung/Ursprungsangabe | Referenznummer | Zollsatz (%) |
---|---|---|---|
1 | (Nicht kundenspezifische) DRAM-Multikombinationsformen mit Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea, die DRAM-Chips und/oder einbaufertige DRAMs mit Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea oder mit Ursprung in der Republik Korea enthalten und die von Samsung hergestellt wurden | D010 | 0 % |
2 | (Nicht kundenspezifische) DRAM-Multikombinationsformen mit Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea, die DRAM-Chips und/oder einbaufertige DRAMs mit Ursprung in der Republik Korea enthalten, die von den übrigen Unternehmen, außer Samsung, hergestellt wurden und auf die weniger als 10 % des Nettopreises frei Grenze der Gemeinschaft der (nicht kundenspezifischen) DRAM-Multikombinationsformen entfallen. | D011 | 0 % |
3 | (Nicht kundenspezifische) DRAM-Multikombinationsformen mit Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea, die DRAM-Chips und/oder einbaufertige DRAMs mit Ursprung in der Republik Korea enthalten, die von den übrigen Unternehmen, außer Samsung, hergestellt wurden und auf die 10 % oder mehr, aber weniger als 20 %des Nettopreises frei Grenze der Gemeinschaft der (nicht kundenspezifischen) DRAM-Multikombinationsformen entfallen. | D012 | 3,2 % |
4 | (Nicht kundenspezifische) DRAM-Multikombinationsformen mit Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea, die DRAM-Chips und/oder einbaufertige DRAMs mit Ursprung in der Republik Korea enthalten, die von den übrigen Unternehmen, außer Samsung, hergestellt wurden und auf die 20 % oder mehr, aber weniger als 30 %des Nettopreises frei Grenze der Gemeinschaft der (nicht kundenspezifischen) DRAM-Multikombinationsformen entfallen. | D013 | 6,5 % |
5 | (Nicht kundenspezifische) DRAM-Multikombinationsformen mit Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea, die DRAM-Chips und/oder einbaufertige DRAMs mit Ursprung in der Republik Korea enthalten, die von den übrigen Unternehmen, außer Samsung, hergestellt wurden und auf die 30 % oder mehr, aber weniger als 40 %des Nettopreises frei Grenze der Gemeinschaft der (nicht kundenspezifischen) DRAM-Multikombinationsformen entfallen. | D014 | 9,8 % |
6 | (Nicht kundenspezifische) DRAM-Multikombinationsformen mit Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea, die DRAM-Chips und/oder einbaufertige DRAMs mit Ursprung in der Republik Korea enthalten, die von den übrigen Unternehmen, außer Samsung, hergestellt wurden und auf die 40 % oder mehr, aber weniger als 50 %des Nettopreises frei Grenze der Gemeinschaft der (nicht kundenspezifischen) DRAM-Multikombinationsformen entfallen. | D015 | 13,1 % |
7 | (Nicht kundenspezifische) DRAM-Multikombinationsformen mit Ursprung in einem anderen Land als der Republik Korea, die DRAM-Chips und/oder einbaufertige DRAMs mit Ursprung in der Republik Korea enthalten, die von den übrigen Unternehmen, außer Samsung, hergestellt wurden und auf die 50 % oder mehr des Nettopreises frei Grenze der Gemeinschaft der (nicht kundenspezifischen) DRAM-Multikombinationsformen entfallen. | D016 | 16,4 % |
(4) In Bezug auf Absatz 3 reicht für Waren, die unter die Warenbezeichnung und die Ursprungsangabe von Nummer 1 fallen, die Angabe der Referenznummer in Feld 44 des Einheitspapiers aus. Für alle anderen Waren muss der Anmelder zusätzlich zu der Warenbezeichnung und der Ursprungsangabe eine vom letzten Hersteller ausgestellte Erklärung vorlegen, in der dieser in der im Anhang vorgesehenen Form den Ursprung, die Hersteller und den Wert aller Komponenten der DRAM-Multikombinationsformen angibt. Diese Erklärung ist auf Kopfbogen des Unternehmens vorzulegen und durch Stempelabdruck des Unternehmens zu bestätigen.
(5) Wird die in Absatz 3 vorgeschriebene Referenznummer nicht im Einheitspapier angegeben oder ist der Zollanmeldung für die in Absatz 4 vorgesehenen Fälle nicht die entsprechende Erklärung beigefügt, wird — bis zum Beweis des Gegenteils — davon ausgegangen, dass die DRAM-Multikombinationsform ihren Ursprung in der Republik Korea haben und von den übrigen Unternehmen, außer Samsung, hergestellt wurde, so dass für sie der Ausgleichszoll von 32,9 % gilt.
In Fällen, in denen einige der DRAM-Chips und/oder einbaufertigen DRAMs in DRAM-Multikombinationsformen nicht eindeutig gekennzeichnet sind und deren Hersteller nicht durch die in Absatz 4 vorgeschriebene Erklärung eindeutig zu identifizieren ist, so wird — bis zum Beweis des Gegenteils — davon ausgegangen, dass diese DRAM-Chips und/oder einbaufertigen DRAMs ihren Ursprung in der Republik Korea haben und von Unternehmen hergestellt wurden, für die der Ausgleichszoll gilt. In solchen Fällen wird der für DRAM-Multikombinationsformen anwendbare Ausgleichszollsatz auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen dem anteilmäßigen Wert der DRAM-Chips und/oder der einbaufertigen DRAMs mit Ursprung in der Republik Korea und dem Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft der DRAM-Multikombinationsform errechnet, wie in der Tabelle in Absatz 3 Nummern 2 bis 7 angeführt. Sollte jedoch der Wert der genannten DRAM-Chips und/oder einbaufertigen DRAMs so hoch sein, dass die DRAM-Multikombinationsformen, in die sie eingebaut sind, koreanischen Ursprung erhalten, so wird der Ausgleichszollsatz von 32,9 % fällig.
(6) Für die Zwecke der Überprüfung der Daten durch die Zollbehörden des betreffenden Mitgliedstaats gilt Artikel 28 Absätze 1, 3, 4 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 2026/97 des Rates entsprechend.
(7) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
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