Artikel 1 VO (EG) 2003/151
(1) Auf die Einfuhren kornorientierter kaltgewalzter Bleche aus Silicium-Elektrostahl mit einer Breite von mehr als 500 mm mit Ursprung in Russland, die unter die KN-Codes 72251100 (Bleche mit einer Breite von 600 mm oder mehr) und ex72261100 (TARIC-Code 7226110010) (Bleche mit einer Breite von mehr als 500 mm, aber weniger als 600 mm) fallen, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Für die von den nachstehend genannten Unternehmen hergestellten Waren gelten die folgenden endgültigen Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt:
Unternehmer | Zollsatz | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
|
14,7 % | A516 |
Alle übrigen Unternehmen | 40,1 % | A999 |
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
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