Artikel 4 VO (EG) 2003/1727

Die Angaben zu den zuständigen Behörden werden von der Kommission auf der Grundlage der ihr von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben geändert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.